Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 04.10.1999

Rechtsprechung
   LG Bonn, 10.11.1999 - 1 O 55/99   

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https://dejure.org/1999,12793
LG Bonn, 10.11.1999 - 1 O 55/99 (https://dejure.org/1999,12793)
LG Bonn, Entscheidung vom 10.11.1999 - 1 O 55/99 (https://dejure.org/1999,12793)
LG Bonn, Entscheidung vom 10. November 1999 - 1 O 55/99 (https://dejure.org/1999,12793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Entschädigungsanspruchs für die Nichtumsetzung einer Richtlinie; Kausalität einer nicht fristgerecht umgesetzten Richtlinie für einen entstanden Schaden; Schadensberechnung beim gemeinschaftsrechtlichen Entschädigungsanspruchs ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2000, 618
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

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Rechtsprechung
   LG Bonn, 04.10.1999 - 1 O 55/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7425
LG Bonn, 04.10.1999 - 1 O 55/99 (https://dejure.org/1999,7425)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.10.1999 - 1 O 55/99 (https://dejure.org/1999,7425)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. Oktober 1999 - 1 O 55/99 (https://dejure.org/1999,7425)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGV Art. 10, Art. 249 Abs. 3; RL 94/19/EG; GG Art. 34; BGB § 839
    Haftung der Bundesrepublik wegen verspäteter Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie trotz Kenntnis des Kunden, daß Bank nicht Mitglied im Einlagensicherungsfonds war

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 2051
  • WM 2000, 618
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus LG Bonn, 04.10.1999 - 1 O 55/99
    1.Für Schäden die einem Bürger durch die nicht rechtzeitige Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie entstanden sind, hat die Bundesrepublik Deutschland nach den vom EuGH in der Rechtssache Francovich (ZIP 1991, 1610) entwickelten Grundsätzen Schadensersatz zu leisten (im Anschluss an LG Bonn ZIP 1999, 959).
  • LG Bonn, 16.04.1999 - 1 O 186/98

    Staatshaftung wegen Nichtumsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie auch bei

    Auszug aus LG Bonn, 04.10.1999 - 1 O 55/99
    1.Für Schäden die einem Bürger durch die nicht rechtzeitige Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie entstanden sind, hat die Bundesrepublik Deutschland nach den vom EuGH in der Rechtssache Francovich (ZIP 1991, 1610) entwickelten Grundsätzen Schadensersatz zu leisten (im Anschluss an LG Bonn ZIP 1999, 959).
  • LG Bonn, 31.03.2000 - 1 O 159/99

    Bundesrepublik Deutschland ist wegen verspäteter Umsetzung der EG-Richtlinie vom

    Die Kammer hat hierzu in einem Parallelrechtsstreit (1 O 55/99 = ZIP 1999, 2051 ff), in dem es ebenfalls um einen Schadensersatzanspruch eines Kunden der C ging, dessen Kontoeröffnungsantrag die oben genannte Belehrung enthielt, folgendes ausgeführt:.
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